Kaufmännische Berufsschule

Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen des Dualen Systems den Auszubildenden berufsfachliche Kenntnisse zu vermitteln und die Allgemeinbildung zu verbessern. Die Schüler*innen werden während ihrer Berufsschulzeit auf ihre Kammer- und Berufsschulabschlussprüfung vorbereitet.

Unsere Kaufmännische Berufsschule umfasst neben dem Teilbereich Wirtschaft und Verwaltung als weiteren Teilbereich den Teilbereich Gesundheit. Die von uns angebotenen Ausbildungsberufe können unter „Ausbildungsberufe Berufsschule“ abgerufen werden.

Duale Ausbildung

Ein großer Teil der Schulabsolventen entscheidet sich heute für eine „duale Berufsausbildung“. Früher klassisch bekannt als „Lehre“ erstreckt sich diese duale Ausbildungsform auf 330 Ausbildungsberufe in nahezu allen Wirtschaftszweigen – vom Handwerk über den Dienstleistungssektor bis hin zum Hightech-Bereich. Nach wie vor erfolgt die Ausbildung dabei an zwei Lernorten, an denen der gemeinsame Bildungsauftrag verwirklicht wird im Betrieb und in der Berufsschule.

Während der Betrieb die praktische Ausbildung übernimmt, vermittelt die Berufsschule – neben einer Erweiterung und Vertiefung der allgemeinen Bildung – hauptsächlich die theoretischen Kenntnisse, die zur Ausübung enes Berufes erforderlich sind. Dabei werden inzwischen in der ganz überwiegenden Zahl der Ausbildungsberufe die Lerninhalte nicht mehr in einzelnen Fächern, sondern nach sogenannten Lernfeldern, das heißt im Rahmen von in sich abgeschlossenen Themenbereichen, unterrichtet. Diese orientieren sich an Handlungsabläufen aus der betrieblichen Praxis. Die Dauer des Schulbesuches ist abhängig von der Ausbildungsdauer des jeweiligen Ausbildungsberufes.

Abschluss der Ausbildung – mögliche alternative Wege eines Abschlusses

Die Ausbildung an der Berufsschule endet mit einer Berufsschulabschlussprüfung. Wer diese erfolgreich absolviert hat, erhält ein Berufsschulabschlusszeugnis.

  • Berufsschulabschluss
  • In Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung (IHK-Prüfungszeugnis bzw. Gesellen- oder Facharbeiterbrief) können auch Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.
  • „9+3-Modell“: Sofern es die erzielten Noten zulassen, können sich Auszubildende mit Hauptschulabschluss nach Abschluss der Berufsausbildung auch einen dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkennen lassen

Zusatzqualifikationen und Fachhochschulreife

Je nach Angebot vor Ort können durch Teilnahme an einem zusätzlichen Unterricht und das Bestehen einer Zusatzprüfung berufliche Zusatzqualifikationen erworben werden. Beispiele hierfür sind das „KMK-Fremdsprachenzertifikat“, aber auch die Fachhochschulreife.

Umfassende Informationen zu Inhalten und Form der Berufsschule finden sich in der Broschüre „Berufliche Bildung“ des Kultusministeriums.

Jürgen Neubauer

Abteilungsleiter