SCHULKALENDER
März 2023 |
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Stunde | Zeit |
1.Stunde | 07:35-08:20 Uhr |
2.Stunde | 08:20-09:05 Uhr |
15 Minuten Pause | |
3.Stunde | 09:20-10:05 Uhr |
4.Stunde | 10:05-10:50 Uhr |
15 Minuten Pause | |
5.Stunde | 11:05-11:50 Uhr |
6 Stunde | 11:50-12:35 Uhr |
25 Minuten Pause | |
7.Stunde | 13:00-13:45 Uhr |
8.Stunde | 13:45-14:30 Uhr |
15 Minuten Pause | |
9 Stunde | 14:45-15:30 Uhr |
10.Stunde | 15:30-16:15 Uhr |
Schuljahr 2022/23 | |
Sommerferien 2022 | 28.07.22 – 11.09.22 |
Herbstferien | 29.10.22 – 06.11.22 |
Weihnachtsferien | 21.12.22 – 08.01.23 |
Fasnachtsferien | 18.02.23 – 26.02.23 (5 bewegliche Ferientage) |
Osterferien | 01.04.23 – 16.04.23 (3 bewegliche Ferientage) |
Christi Himmelfahrt | 18.05.23 |
Pfingstferien | 27.05.23 – 11.06.23 |
Sommerferien 2023 | 27.07.23 – 10.09.23 |
Schuljahr 2023/24 | |
Herbstferien | 28.10.2023 – 05.11.2023 |
Weihnachtsferien | 22.12.2023 – 07.01.2024 |
Fastnachtsferien | 10.02.2024 – 18.02.2024 (5 bewegliche Ferientage) |
Osterferien | 23.03.2024 – 07.04.2024 |
Pfingstferien | 18.05.2024 – 02.06.2024 |
Sommerferien 2024 | 25.07.2024 – 07.09.2024 |
zusätzlich unterrichtsfrei:
Montag, 2. Oktober 2023
Freitag, 10. Mai 2024 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
Kaufmännische Berufsschule (KBS)
Hier finden Sie die Termine der Abteilung Wirtschaft und Verwaltung für die Abschlussprüfung Sommer 2023.
Hier finden Sie die Termine der Abteilung Gesundheit für die Abschlussprüfung Sommer 2023.
Die nächste KMK-Prüfung Englisch findet am 12. Mai 2023 (Beginn: 8:30 h) statt.
Berufsfachschule für Wirtschaft mit Ausbildungsvorbereitung (1BFAV) und Berufsfachschule für Wirtschaft (2BFW)
Berufsfachschule für Wirtschaft mit Ausbildungsvorbereitung (1BFAV): Alle für Schüler*innen wichtige Termine im Schuljahr 2022/23 (inkl. der Termine der Abschlussprüfung) finden Sie hier: Terminübersicht_BFAV
Berufsfachschule für Wirtschaft (2BFW): Alle für Schüler*innen wichtige Termine im Schuljahr 2022/23 (inkl. der Termine der Abschlussprüfung) finden Sie hier: Terminübersicht_BFW2
Kaufmännisches Berufskolleg 1 (BK 1) und Kaufmännisches Berufskolleg 2 (BK 2)
Kaufmännisches Berufskolleg 1 (BK 1): Alle für Schüler*innen wichtige Termine im Schuljahr 2022/23 (inkl. des Termins der Zentralen Klassenarbeit BWL) finden Sie hier: Terminübersicht_BK1
Kaufmännisches Berufskolleg 2 (BK 2): Alle für Schüler*innen wichtige Termine im Schuljahr 2022/23 (inkl. der Termine der Abschlussprüfung) finden Sie hier: Terminübersicht_BK2
Wirtschaftsgymnasium (WG)
Die Prüfungstermine für das Wirtschaftsgymnasium finden Sie hier: Terminübersicht Abitur 2023
Sie haben die Möglichkeit, an der Kaufmännischen Schule Lörrach ein Schließfach zu mieten. Wenn Sie auf den unten angegebenen Button “Schließfach mieten” klicken, werden Sie automatisch auf die Seite der AstraDirect GmbH weitergeleitet, auf der Sie ein Schließfach mieten können.
Die Kaufmännische Schule Lörrach ist als Standort bereits voreingestellt.
Sie müssen lediglich die Größe und den Standort des Schließfachs in der Schule sowie die Laufzeit der Miete auswählen und Ihre persönliche Daten angeben.
PARKEN UND FAHRKARTEN
Die drei großen Berufsschulen und das Kreismedienzentrum Lörrach verfügen über eine geringe Anzahl von Parkplätzen, die dem Landkreis Lörrach gehören. Diese stehen ausschließlich dem in den Schulen tätigen Personal (Lehrkräfte und Angestellte des Landkreises) zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler werden daher keine Parkberechtigungen ausgestellt.
Schülerinnen und Schüler aller Vollzeitklassen können die Schüler RegioCard NETZ (3 Zonen) zum monatlichen Eigenanteil im Sekretariat beziehen. Der Berechnung der Zonen wird die tatsächliche Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Schule zugrunde gelegt. Verbundtickets mit anderen Landkreisen und die „Schüler RegioCard“ für 2 Zonen beziehen Sie bitte an den üblichen Verkaufsstellen.
Alle notwendigen Informationen finden Sie zusammengefasst in dieser pdf-Datei “Beförderungskosten und Parken an der KS Lörrach”.

FEHLZEITENREGELUNG UND ENTSCHULDIGUNGSPFLICHT
Für unentschuldigtes Fehlen muss jeder Schüler die Konsequenzen tragen. Bei Krankheit und unvorhergesehenen Fehlzeiten ist eine Entschuldigung und Meldung an die Schule notwendig. Vorhersehbare Fehlzeiten sind durch ein Beurlaubungsgesuch einzureichen. Die Formulare sind im Downloadbereich zu finden.
Folgen unentschuldigten Fehlens können Anrufe bei den Erziehungsberechtigten und/oder dem ausbildenden Betrieb, Vereinbarungen zur Veränderung des Schüler-Verhaltens, pädagogische Erziehungsmaßnahmen durch den Fach- bzw. Klassenlehrer oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90 Schulgesetz sein. Im Wiederholungsfall muss der Schüler mit weitergehenden Maßnahmen der Schule rechnen.
Mehr Informationen finden Sie im PDF Dokument zur Entschuldigungspflicht.