SCHULKALENDER

 

PARKEN UND FAHRKARTEN

Die drei großen Berufsschulen und das Kreismedienzentrum Lörrach verfügen über eine geringe Anzahl von Parkplätzen, die dem Landkreis Lörrach gehören. Diese stehen ausschließlich dem in den Schulen tätigen Personal (Lehrkräfte und Angestellte des Landkreises) zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler werden daher keine Parkberechtigungen ausgestellt.

Schülerinnen und Schüler aller Vollzeitklassen können die Schüler RegioCard NETZ (3 Zonen) zum monatlichen Eigenanteil im Sekretariat beziehen. Der Berechnung der Zonen wird die tatsächliche Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Schule zugrunde gelegt. Verbundtickets mit anderen Landkreisen und die „Schüler RegioCard“ für 2 Zonen beziehen Sie bitte an den üblichen Verkaufsstellen.

Alle notwendigen Informationen finden Sie zusammengefasst in dieser pdf-Datei „Beförderungskosten und Parken an der KS Lörrach“.

FEHLZEITENREGELUNG UND ENTSCHULDIGUNGSPFLICHT

Bei Krankheit und unvorhergesehenen Fehlzeiten ist eine Abmeldung und eine anschließende Entschuldigung bei der Schule notwendig. Eine Kurzfassung des Entschuldigungsverfahrens bei unvorhersehbaren Fehlzeiten findet sich hier.

Vorhersehbare Fehlzeiten bedürfen eines im Vorhinein zu stellenden Beurlaubungsantrages mit anschließender Genehmiung durch die Schule. Beides (Antrag und Genehmigung) notwendigerweise, bevor es zur Fehlzeit kommt.

Für vorhersehbare und unvorhersehbare Fehlzeiten finden sich die erforderlichen Formulare im Downloadbereich.

Kommt es zu unentschuldigten Fehlzeiten, kann es zu folgenden Maßnahmen kommen: Anrufe bei den Erziehungsberechtigten und/oder dem ausbildenden Betrieb, Vereinbarungen zur Veränderung des Schüler-Verhaltens, pädagogische Erziehungsmaßnahmen durch den Fach- bzw. Klassenlehrer oder Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz. Im Wiederholungsfall muss der Schüler mit weitergehenden Maßnahmen der Schule rechnen.

Eine Langfassung zu den Entschuldigungsregeln finden Sie im PDF Dokument zur Entschuldigungspflicht.